Vorstand PSO Gruppe
Herr Salvatore Ferruzzi Delegierter der PSORIASIS Gruppe
Frau Michela De Pillo Vorstandsmitglied
Frau Katja Garbin Vorstandsmitglied
Herr Valter Mazzaggio Vorstandsmitglied
Frau Rosa Oberacher Vorstandsmitglied
Herr Salvatore Ferruzzi Delegierter der PSORIASIS Gruppe
Frau Michela De Pillo Vorstandsmitglied
Frau Katja Garbin Vorstandsmitglied
Herr Valter Mazzaggio Vorstandsmitglied
Frau Rosa Oberacher Vorstandsmitglied
Statt 30 erhalten Menschen mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 67% künftig 60 Gutscheine in Höhe von 3 Euro für jede Fahrt mit dem Taxi
Am 1. Februar 2019 hat die Stadt Bozen die "Taxi-Mobility-Card" ins Leben rufen. Seitdem haben alle Boznerinnen und Bozner mit einer Behinderung oder Invalidität von mindestens 67% Anspruch auf 30 Taxi-Gutscheine in Höhe von 3 Euro pro Fahrt.
Heute Vormittag stellten der Direktor der Abteilung 4 Carlo Alberto Librera, die Ansprechpartnerin der Beobachtungsstelle für Sozialpolitik und Lebensqualität der Stadtgemeinde Bozen Silvia Recla, der Direktor des Mobilitätsamtes Ivan Moroder und die Präsidentin des Gemeindebeirates für Menschen mit Behinderungen Lisl Strobl die Ergebnisse im Beisein des Beauftragten des Gemeinderates für die Belange von Menschen mit Behinderung Ulrich Seitz der Öffentlichkeit vor.
In den vergangenen eineinhalb Jahren wurden 134 Taxi-Cards an Menschen aller Altersgruppen ausgegeben. Angesichts des großen Erfolges regte der Gemeindebeirat für Menschen mit Behinderung an, die Anzahl der Taxi-Gutscheine von 30 auf 60 zu verdoppeln. Für Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung ist das Taxi ein sehr wichtiges Fortbewegungsmittel, das sie in ihrer Mobilität unterstützt und ihnen die Teilnahme an allen Aspekten des Lebens ermöglicht, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht.
Daher hat die Stadt beschlossen, die Zahl der Taxigutscheine für alle Anspruchsberechtigten mit einem Invaliditätsgrad von 67% und mehr ab dem 3. September auf 60 zu verdoppeln. Die Gutscheine in Höhe von 3 Euro pro Fahrt müssen innerhalb eines Jahres nach Ausstellung oder Erneuerung der Card eingelöst werden.
Die Taxi-Mobility-Card ist am Bürgerschalter im Rathaus oder in den Bürgerzentren erhältlich, nach Vorlage des Personalausweises und des Invaliditätsausweises oder einer vergleichbaren Bescheinigung. Die Taxi-Mobility-Card gilt für alle Taxis an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) von 00.00 bis 24.00 Uhr. Es genügt, dem Taxifahrer nach Ankunft am Zielort die Taxi-Mobility-Card zu zeigen, damit dieser einen Gutschein ausstellen und darauf die Nummer der Taxi-Card sowie das Datum und die Uhrzeit der Taxifahrt vermerken kann. Anschließend kann der Gutschein beim Bürgerschalter im Rathaus oder in einem der Bürgerzentren eingelöst werden. Die Gutscheine sind nicht mit anderen Taxi-Gutscheinen kombinierbar.
Die Verantwortlichen unterstrichen die gute Zusammenarbeit mit dem Mobilitätsamt, den Bürgerzentren und der Taxidienst-Genossenschaft, die die Aktion gemeinsam mit der Sozialabteilung der Stadtgemeinde Bozen ins Leben gerufen haben, sowie deren Bedeutung für die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung.
Wie Lisl Strobl vom Gemeindebeirat für Menschen mit Behinderung betonte, sei die Stadtverwaltung mit der Verdoppelung der Taxigutscheine einer Forderung nachgekommen, die im Rahmen der von der Beobachtungsstelle durchgeführten Umfrage "Das Manifest der Wünsche" mehrfach vorgebracht wurde.
Frau Bottaro Edda Delegierter der REUMA Gruppe
Frau Bottaro Adriana Vorstandsmitglied
Frau Hafner Emma Vorstandsmitglied
Frau Pisciali Wanda Vorstandsmitglied
Herr Marinello Dino Vorstandsmitglied
Im Sinne des Art. 8 des L.G. vom 21.08.1978, Nr. 46 werden hiermit die neuen für das Jahr 2019 festgelegten Einkommensgrenzen hinsichtlich des Anrechts auf die Renten, mitgeteilt:
Einkommensgrenze 2019 für Teilinvaliden: € 4.926,35.
Einkommensgrenze 2019 für Vollinvaliden, Zivilblinde und Taubstumme: € 16.982,49.
Es wird daran erinnert, dass im vergangenen Jahr (2019) persönliche besteuerbare Brutto- Gesamteinkommen IRPEF der Betroffenen als Grundlage für die aktuelle Gewährung bzw. Überprüfung des Anrechts auf die Renten in Anspruch genommen wird. Ab 2019 werden die Renten an Zivilinvaliden bis zum Alter von 67 Jahren ausbezahlt. Ab diesem alter übernimmt dann das Institut für soziale Fürsorge NISF.
MONATLICHE BETRÄGE | 01.01.2020 – 31.12.2020 | |
LEISTUNGEN | 2019 | 2020 |
VOLLINVALIDEN | ||
Rente | € 441,20 | € 442,35 |
Begleitgeld | € 517,84 | € 520,29 |
TEILINVALIDEN | ||
Rente | € 441,20 | € 442,35 |
Monatl.Zulage für minderj.Teilinv. | € 441,20 | € 442,35 |
VOLLBLINDE | ||
Rente | € 441,20 | € 442,35 |
Begleitgeld | € 921,13 | € 930,99 |
Ergänzungszulage | € 118,37 | € 118,84 |
TEILBLINDE | ||
Rente | € 441,20 | € 442,35 |
Ergänzungszulage | € 84,56 | € 84,90 |
Sonderzulage | € 210,61 | € 212,43 |
GEHÖRLOSE | ||
Rente | € 441,20 | € 442,35 |
Kommunikationszulage | € 256,89 | € 258,00 |
Veröffentlichung der Zuwendungen öffentlicher Körperschaften Art 125 Gesetz 124 vom 4. August 2017
Unabhängiger Verband der Zivilinvaliden
Auszahlendes Amt: | Kassierter Betrag | Inkassodatum | Begründung |
Amt für Menschen mit Behinderungen | 43.816,50 € | 26.02.2020 | Vorlaufbetrag laufende Ausgaben 2020 LAPIC UVZ |
Amt für Menschen mit Behinderungen | 18.382,00 € | 26.02.2020 | Vorlaufbetrag laufende Ausgaben 2020 LAPIC UVZ - PSORIASIS GRUPPE |
Amt für Menschen mit Behinderungen | 3.500,00 € | 26.02.2020 | Vorlaufbetrag laufende Ausgaben 2020 LAPIC UVZ - REUMA GRUPPE |
Amt für Menschen mit Behinderungen | 44.044,00 € | 25.02.2021 | Vorlaufbetrag laufende Ausgaben 2021 LAPIC UVZ |
Amt für Menschen mit Behinderungen | 16.971,50 € | 25.02.2021 | Vorlaufbetrag laufende Ausgaben 2021 LAPIC UVZ - PSORIASIS GRUPPE |
Amt für Menschen mit Behinderungen | 2.965,68 € | 25.02.2021 | Vorlaufbetrag laufende Ausgaben 2021 LAPIC UVZ - REUMA GRUPPE |
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte
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