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dem Ziel, die soziale Integration und insbesondere die Teilnahme an Pflege Aufenthalte.

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Bozen verdoppelt Anzahl der Taxigutscheine für Menschen mit Behinderung

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Statt 30 erhalten Menschen mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 67% künftig 60 Gutscheine in Höhe von 3 Euro für jede Fahrt mit dem Taxi
Am 1. Februar 2019 hat die Stadt Bozen die "Taxi-Mobility-Card" ins Leben rufen. Seitdem haben alle Boznerinnen und Bozner mit einer Behinderung oder Invalidität von mindestens 67% Anspruch auf 30 Taxi-Gutscheine in Höhe von 3 Euro pro Fahrt.
Heute Vormittag stellten der Direktor der Abteilung 4 Carlo Alberto Librera, die Ansprechpartnerin der Beobachtungsstelle für Sozialpolitik und Lebensqualität der Stadtgemeinde Bozen Silvia Recla, der Direktor des Mobilitätsamtes Ivan Moroder und die Präsidentin des Gemeindebeirates für Menschen mit Behinderungen Lisl Strobl die Ergebnisse im Beisein des Beauftragten des Gemeinderates für die Belange von Menschen mit Behinderung Ulrich Seitz der Öffentlichkeit vor.
In den vergangenen eineinhalb Jahren wurden 134 Taxi-Cards an Menschen aller Altersgruppen ausgegeben. Angesichts des großen Erfolges regte der Gemeindebeirat für Menschen mit Behinderung an, die Anzahl der Taxi-Gutscheine von 30 auf 60 zu verdoppeln. Für Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung ist das Taxi ein sehr wichtiges Fortbewegungsmittel, das sie in ihrer Mobilität unterstützt und ihnen die Teilnahme an allen Aspekten des Lebens ermöglicht, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht.
Daher hat die Stadt beschlossen, die Zahl der Taxigutscheine für alle Anspruchsberechtigten mit einem Invaliditätsgrad von 67% und mehr ab dem 3. September auf 60 zu verdoppeln. Die Gutscheine in Höhe von 3 Euro pro Fahrt müssen innerhalb eines Jahres nach Ausstellung oder Erneuerung der Card eingelöst werden.
Die Taxi-Mobility-Card ist am Bürgerschalter im Rathaus oder in den Bürgerzentren erhältlich, nach Vorlage des Personalausweises und des Invaliditätsausweises oder einer vergleichbaren Bescheinigung. Die Taxi-Mobility-Card gilt für alle Taxis an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) von 00.00 bis 24.00 Uhr. Es genügt, dem Taxifahrer nach Ankunft am Zielort die Taxi-Mobility-Card zu zeigen, damit dieser einen Gutschein ausstellen und darauf die Nummer der Taxi-Card sowie das Datum und die Uhrzeit der Taxifahrt vermerken kann. Anschließend kann der Gutschein beim Bürgerschalter im Rathaus oder in einem der Bürgerzentren eingelöst werden. Die Gutscheine sind nicht mit anderen Taxi-Gutscheinen kombinierbar.
Die Verantwortlichen unterstrichen die gute Zusammenarbeit mit dem Mobilitätsamt, den Bürgerzentren und der Taxidienst-Genossenschaft, die die Aktion gemeinsam mit der Sozialabteilung der Stadtgemeinde Bozen ins Leben gerufen haben, sowie deren Bedeutung für die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung.
Wie Lisl Strobl vom Gemeindebeirat für Menschen mit Behinderung betonte, sei die Stadtverwaltung mit der Verdoppelung der Taxigutscheine einer Forderung nachgekommen, die im Rahmen der von der Beobachtungsstelle durchgeführten Umfrage "Das Manifest der Wünsche" mehrfach vorgebracht wurde.

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